155 Konstruktion smalley.com/de • +49 800 18 18687 Sonderanfertigung leicht gemacht Kostenlose Muster Geschäftsbedingungen Alle Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Bestelleingangsbestätigungen, Rechnungen und sonstige Formulare (auf beliebigen Datenträgern) anlässlich von Aufträgen für Waren oder Dienstleistungen der Firma Smalley Steel Ring Co. („Auftrag“) unterliegen ausdrücklich den nachstehenden Bedingungen („Geschäftsbedingungen“). Im Folgenden wird die Firma Smalley Steel Ring Co. als „Verkäufer“ und der Erstabnehmer von Produkten oder Dienstleistungen des Verkäufers (zusammenfassend „Waren“) als „Käufer“ bezeichnet. 1. ANGEBOT UND ANNAHME – DIE ANNAHME DIESES AUFTRAGS UNTERLIEGT AUSDRÜCKLICH DEN NACHSTEHENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BEDINGUNGEN BEDÜRFEN DER AUSDRÜCKLICHEN GENEHMIGUNG IN SCHRIFTFORM UND UNTERZEICHNUNG DURCH EINEN LEITENDEN ANGESTELLTEN DES VERKÄUFERS, UNGEACHTET FRÜHERER HANDELSGESCHÄFTE ODER -VEREINBARUNGEN ZWISCHEN KÄUFER UND VERKÄUFER. Kein Auftrag zwischen Käufer und Verkäufer ist für den Verkäufer bindend, sofern und solange der Verkäufer nicht diesen angenommen hat. Die Annahme des Auftrags des Käufers erfolgt gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Sollten hingegen der Auftrag bzw. das Angebot des Käufers ausdrücklich der Annahme der Geschäftsbedingungen des Käufers durch den Verkäufer unterliegen und die im Angebot des Verkäufer angeführten Bedingungen hinsichtlich Menge, Preis und Beschreibung der Waren des Verkäufers mit der Auftragsannahme des Verkäufers übereinstimmen, dann werden alle anderen im Angebot des Käufers angeführten gegenteiligen oder abweichenden Bedingungen ausdrücklich verworfen und führt die Auftragsannahme des Verkäufers zu einem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der sämtliche übereinstimmenden Bedingungen zwischen dem Angebot des Käufers und der Annahme des Verkäufers festlegt, vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Käufer sich mit allen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, die zusätzliche oder andere Bedingungen als die im Angebot des Verkäufers enthaltenen Bedingungen darstellen. Die Zustimmung durch den Käufer gilt als erteilt, indem er den Verkäufer schriftlich oder elektronisch benachrichtigt, die Warenlieferung annimmt oder die Waren verwendet bzw. verkauft. Die Annahme des Auftrags des Käufers durch den Verkäufer erfolgt per elektronischer oder schriftlicher Bestätigung bzw. durch die vollständige oder teilweise Lieferung der Waren an den Käufer bzw. an dessen Spediteur. 2. PREISE – Die Preise aller Waren sind in US-Dollar angegeben und zahlbar, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vom Verkäufer vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich FOB ab Werk des Verkäufers in Lake Zurich, Illinois, USA („Werk des Verkäufers“), sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vom Verkäufer vereinbart wurde. Der Verkäufer hat das Recht, offensichtliche Preisfehler zu korrigieren. 3. STEUERN – Die Preise verstehen sich ohne Steuern. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers sämtliche Steuern an den Verkäufer zu zahlen, die dieser laut bestehender oder künftiger Gesetze für Verkauf, Kauf, Lieferung, Lagerung, Verarbeitung, Verwendung, Verbrauch oder Transport der Waren abzuführen oder zu erheben hat. 4. LIEFERUNG – Bei den Lieferterminen für Waren handelt es sich um ungefähre, der Orientierung des Käufers dienende Angaben, die für den Verkäufer nicht bindend bzw. für die Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen nicht maßgeblich sind. Lieferpläne und -verpflichtungen richten sich nach aktuellen Produktionskapazitäten, Materialverfügbarkeit und Lagerbestand und können vom Verkäufer nach eigenem Ermessen geändert werden, sofern die Umstände dies erfordern. Verkauf und Lieferung der Waren erfolgen FOB ab Werk des Verkäufers; die Lieferung der Waren an den Käufer gilt mit der Aushändigung der Waren an den Käufer bzw. den Spediteur als erfolgt. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellmengen um 10 % zu erhöhen bzw. zu reduzieren; der Auftrag gilt als abgeschlossen, solange diese 10 %-Spanne bei der Lieferung eingehalten wird. Teilsendungen sind zulässig. 5. GEFAHRTRAGUNG – Der Käufer erklärt, sämtliche Risiken für Verlust, Beschädigung oder Beeinträchtigung der Waren ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe an einen Spediteur sowie sämtliche Risiken für Verlust zu tragen, die sich aus Transportverzögerungen im Anschluss an die Warenübergabe an den Spediteur oder aus Verzögerungen bei der Auslieferung versandfertiger Waren ergeben, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers entstehen, und der Käufer hat den kompletten Kaufpreis zu zahlen, selbst wenn Waren verloren gehen, gestohlen, beschädigt oder zerstört werden. 6. WARENEINGANGSPRÜFUNG, ANNAHME UND RÜCKSENDUNG – Der Käufer hat innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Lieferdatum die Waren zu prüfen, um festzustellen, ob die Waren: (a) mit der Bestellung bzw. den Versandpapieren übereinstimmen oder (b) beschädigt, sichtbar mangelhaft oder anderweitig fehlerhaft sind. Der Käufer muss jegliche Ansprüche innerhalb dieser dreißigtägigen Frist geltend machen, indem er den Verkäufer schriftlich und im Detail über derartige Schäden, Mängel, Fehler und Fehlmengen in Kenntnis setzt. Erfolgen die Prüfung und Ablehnung nicht innerhalb dieser 30-Tage-Frist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat. Rücksendungen erfordern die vorherige Genehmigung durch den Verkäufer mit Angabe einer vom Verkäufer ausgegebenen Warenrücksendenummer. Alle Rücksendungen unterliegen der Prüfung und Annahme durch den Verkäufer. Für angenommene Rücksendungen wird eine vom Verkäufer festzulegende Bearbeitungs- und Neuprüfungsgebühr erhoben. Alle Rücksendungen müssen die Versandvorschriften des Verkäufers beachten. 7. ZAHLUNGEN - Alle Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Aufrechnung oder Abschlag in voller Höhe fällig und zahlbar, es sei denn, die Zahlung ist in voller Höhe bei Lieferung oder im Voraus fällig. Kreditbewilligungen können jederzeit geändert bzw. aufgehoben werden. Auf jeden überfälligen Betrag, den der Käufer dem Verkäufer für eine Rechnung schuldet, hat der Käufer bis zur vollständigen Begleichung Zinsen i.H.v. eineinhalb Prozent (11/2 %) pro angefangenem Monat bzw. den gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz zu zahlen, sofern dieser niedriger ist. Der Käufer hat alle Kosten, Auslagen und Gebühren, ein- aber nicht ausschließlich angemessener Anwaltskosten, die dem Verkäufer für die Einklagung seiner Rechte im Zusammenhang mit dem Auftrag oder die Eintreibung geschuldeter Beträge entstehen, zu tragen und unverzüglich an den Verkäufer zu zahlen. 8. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG – Der Verkäufer versichert, dass (a) der Verkäufer berechtigt ist, das Eigentumsrecht an den vom Verkauf betroffenen Waren zu übertragen und der Käufer mit der vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an diesen Waren erwirbt, und (b) die vom Verkäufer hergestellten und an den Erstabnehmer verkauften Waren bei ordnungsgemäßer Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und dass sie mit den (1) Spezifikationen des Verkäufers für Lagerwaren bzw. den (2) Spezifikationen des Käufers für die ihm vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Waren bzw. den auf den betroffenen Smalley- Zeichnungen aufgeführten Spezifikationen konform sind. Die Gewährleistung des Verkäufers endet mit Erreichung der erwarteten Lebensdauer der Waren, spätestens aber ein Jahr ab dem Versanddatum ab Werk des Verkäufers. Die für die Waren geltenden Toleranzen und Abweichungen entsprechen den in der Branche üblichen Maßstäben oder ggf. den aktuellen Produktkatalogen und Konstruktionsleitfäden des Verkäufers. Smalley übernimmt keine Haftung für vereinbarte, überarbeitete oder vom Käufer bereitgestellte Spezifikationen. Ausgenommen von dieser beschränkten Gewährleistung sind Waren, die unsachgemäß verwendet, manipuliert oder in anderer als die vom Verkäufer schriftlich genehmigten Weise verwendet wurden, wie dies bei der Prüfung fehlerhafter Waren durch den Verkäufer festgestellt wurde. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein anlässlich der Prüfung von fehlerhaften Waren durch den Verkäufer bestätigter Material- oder Verarbeitungsfehler an einer der Waren auf, so gelten die in Abschnitt 10 dieser Geschäftsbedingungen festgelegten einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers. 9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS – ABGESEHEN VON DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND KEINE WEITEREN GARANTIEN FÜR DIE WAREN, EIN- ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH FÜR DEREN PRÄZISION, FUNKTIONALITÄT, LEISTUNG UND MARKTGÄNGIGKEIT. DER VERKÄUFER LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN EXPLIZITEN, STILLSCHWEIGENDEN BZW. GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR WAREN AB, EIN- ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. FERNER LEHNT ER ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, DIE SICH AUS DEM HANDELSBRAUCH UND DER ERFÜLLUNG DES AUFTRAGS ERGEBEN. ALLE IN DIESEM AUFTRAG BZW. IN SCHRIFTLICHEN ODER MIT ELEKTRONISCHEN ODER MAGNETISCHEN MEDIEN ERSTELLTEN ANGEBOTEN DES VERKÄUFERS ANGEFÜHRTEN LEISTUNGSANGABEN SIND LEDIGLICH SCHÄTZUNGEN UND STELLEN KEINE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE DAR. ALLE DURCH DEN VERKÄUFER DEM KÄUFER AUSGEHÄNDIGTEN MUSTER SOWIE ALLE BESCHREIBUNGEN, ABBILDUNGEN UND PROGNOSEN IN FACHLITERATUR, BROSCHÜREN UND SONSTIGEN DOKUMENTEN ODER ELEKTRONISCHEN ODER MAGNETISCHEN MEDIEN STELLEN KEINE GARANTIE FÜR INHALT, LEISTUNG, QUALITÄT, GEWICHT ODER ABMESSUNGEN DAR. EBENSO WENIG STELLT DIE NICHTÜBEREINSTIMMUNG MIT MUSTERN, BESCHREIBUNGEN, PROGNOSEN UND ABBILDUNGEN KEINE VERLETZUNG DIESES AUFTRAGS ODER DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DAR. VERTRIEBSMITARBEITER, ANGESTELLTE, BEVOLLMÄCHTIGTE UND VERTRETER DES VERKÄUFERS ODER EINES DRITTEN SIND NICHT BEFUGT, IM NAMEN DES VERKÄUFERS SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH ANDERE ALS DIE UNTER PUNKT 8 IN DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ANGEFÜHRTEN ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER VERPFLICHTUNGEN ZU FORMULIEREN. 10. EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN – Abgesehen von der Nichtverletzung von US-Patenten und US-Urheberrechten durch die Waren beschränken sich die Verpflichtung und Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer sowie die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf mangelhafte oder anderweitig fehlerhafte Waren nach Ermessen des Verkäufers auf: (a) den Austausch (Arbeitskosten ausgenommen) der fehlerhaften Waren und deren kostenlose Lieferung an den ursprünglichen Bestimmungsort des Käufers; (b) die Reparatur (Arbeitskosten ausgenommen) der fehlerhaften Waren und deren kostenlose Lieferung an den ursprünglichen Bestimmungsort des Käufers; oder (c) die Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer für die fehlerhaften Waren (ohne Zinsen). Auf Verlangen und auf Kosten des Verkäufers hat der Käufer unter Einhaltung der Rückgabebestimmungen und -verfahren des Verkäufers alle Waren, die ersetzt werden oder für die der Käufer eine Rückzahlung erhält, an den Verkäufer zurückzusenden. DER KÄUFER VERZICHTET AUF ALLE SONSTIGEN GESETZLICH ODER VERTRAGLICH GEBILLIGTEN RECHTSMITTEL FÜR FEHLERHAFTE WAREN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH UNTER PUNKT 10 AUFGEFÜHRT SIND. MIT AUSNAHME DER UNTER PUNKT 10 UND PUNKT 13 ANGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER NICHT FÜR DIREKTE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, BESONDERE SCHADENSANSPRÜCHE, STRAFZAHLUNGEN, SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN, SCHADENERSATZVERFAHREN ODER FOLGESCHÄDEN, EIN- ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH VON SCHADENSANSPRÜCHEN FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNG, EINKOMMENS-, GEWINN- ODER GUTHABENVERLUSTE, DATENVERLUST, BESCHAFFUNG, PRODUKTRÜCKRUF, PRODUKTAUS- UND WIEDEREINBAU, MEHRKOSTEN, RUFSCHÄDIGUNG ODER KUNDENSCHWUND, ENTSCHÄDIGUNG ODER RÜCKERSTATTUNG VON ANSPRÜCHEN, DIE VON EINEM DRITTEN GEGENÜBER DEM KÄUFER GELTEND GEMACHT WERDEN UND SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS HERSTELLUNG, LIEFERUNG, VERKAUF, VERWENDUNG, EINBAU, MONTAGE, AUSBAU ODER RÜCKRUF DER WAREN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SICH URSACHE UND FORM DER VOM KÄUFER GELTEND GEMACHTEN KLAGE AUF DEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG, SCHADENSHAFTUNG, GESETZLICHE HAFTUNG ETC. BEZIEHEN SOWIE UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERGESEHEN, UNVORHERGESEHEN ODER VORHERSEHBAR WAREN, SELBST WENN DER KÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UND SCHADENSERSATZLEISTUNGEN HINGEWIESEN WURDE. SOLLTEN UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN DIE UNTER DIESEM PUNKT ANGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE VON EINEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT FÜR UNGÜLTIG ODER NICHT DURCHSETZBAR ERKLÄRT WERDEN, HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER IM RAHMEN DES AUFTRAGS UND DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MAXIMAL IN HÖHE DES KAUFPREISES DER DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN WAREN. SOFERN NICHT GESETZLICH UNTERBUNDEN, ENTBINDET DIESER PUNKT DEN VERKÄUFER NICHT VON SEINER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHES ODER UNERLAUBTES HANDELN DES VERKÄUFERS ZURÜCKZUFÜHREN SIND. 11. TECHNOLOGISCHE NEUERUNGEN ODER VERBESSERUNGEN – Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung gelegentliche Änderungen vorzunehmen, sei es an: a) Formeln, Daten, Tabellen, Abmessungen, zur Herstellung der Waren genutzten Werkstoffen und/oder Verfahren oder (b) der Konstruktion, den Spezifikationen und Leistungsmerkmalen der Waren sowie (c) die Herstellung oder Lieferung der Waren einzustellen. 12. AUSSETZUNG DER ERFÜLLUNG; AUFRECHNUNG – Bestehen nach Ansicht des Verkäufers begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Käufers oder ist der Käufer mit der Zahlung eines dem Verkäufer geschuldeten Betrages im Rückstand, behält sich der Verkäufer das Recht vor, ohne Haftung und unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Erfüllung auszusetzen, den Versand zu verweigern oder den Transport von Material oder Waren zu stoppen, bis der Verkäufer die Zahlung aller ihm geschuldeten Beträge erhält, unabhängig davon, ob diese fällig sind oder nicht oder ob der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. 13. ENTSCHÄDIGUNG FÜR GEISTIGES EIGENTUM – Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen erklärt der Verkäufer, den Käufer in Bezug auf dessen einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Zusammenhang mit US-Patent- oder US-Urheberrechtsverletzungen durch die Waren von allen Kosten und Schadensersatzansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, für die der Käufer in einem Rechtsstreit, Schieds- oder ähnlichen Verfahren in Bezug auf eine tatsächliche US-Patent- oder US-Urheberrechtsverletzung eines Dritten durch die vom Verkäufer hergestellten Waren belangt wird („Anspruch“), vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich benachrichtigt und umfassende Unterstützung leistet, ein- aber nicht ausschließlich der vom Verkäufer geforderten Unterlagen und Zeugen, und vorausgesetzt, dass die geltend gemachte Verletzung ausschließlich mit der Konstruktion, den Prozessen und Verfahren des Verkäufers und nicht mit den Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers an den Verkäufer zusammenhängt; in diesem Fall findet Punkt 16 Anwendung. Der Verkäufer hat das Recht, die Verteidigung eines derartigen Anspruchs zu übernehmen, ein- aber nicht ausschließlich der Befugnis, den Anspruch zu befriedigen und einen Rechtsbeistand zu wählen. Im Rahmen des einzigen und ausschließlichen Rechtsmittels des Käufers im Zusammenhang mit US-Patent- oder US-Urheberrechtsverletzungen durch die Waren muss der Verkäufer nach eigenem Ermessen (a) eine Lizenz oder ein Recht für den Käufer erwerben, um die Waren weiterhin zu verwenden und zu verkaufen, (b) die Konstruktion der beanstandeten Waren so ändern, dass sie nicht länger eine Verletzung darstellen, (c) den Käufer mit nicht patentverletzenden Produkten beliefern oder (d) den Kaufpreis der von der Verletzung betroffenen Waren nach vorschriftsmäßiger Rückgabe der Produkte an den Verkäufer erstatten. Hierin besteht hinsichtlich der Waren die gesamte und ausschließliche Verpflichtung des Verkäufers und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen. 14. SCHADLOSHALTUNG DES VERKÄUFERS – Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Anteilseigner, angeschlossene Firmen und deren jeweilige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die mit folgenden Punkten im Zusammenhang stehen: (a) jegliche Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer; (b) jegliche Ansprüche und Klagen wegen tatsächlicher oder angeblicher US-Patent- oder US-Urheberrechtsverletzung eines Dritten, die sich aus den Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers an den Verkäufer herleiten; (c) jegliche nicht genehmigte Änderung, Abwandlung, Anpassung oder Verwendung der Waren; und (d) jegliche Ansprüche und Klagen auf Schadenersatz, die sich aus Handlungen, Zusicherungen oder Unterlassungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verwendung bzw. Einbau der Waren in ein Produkt herleiten. Der Verkäufer hat das Recht, die Verteidigung eines derartigen Anspruchs zu übernehmen, ein- aber nicht ausschließlich der Befugnis, den Anspruch zu befriedigen, vom Käufer eine Rückerstattung zu verlangen und einen Rechtsbeistand zu wählen. 15. WERKZEUGE, PRESSFORMEN, VORRICHTUNGEN UND TECHNISCHE DATEN – Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht geregelt, bleiben alle Werkzeuge, Pressformen, Vorrichtungen und technischen Daten, die der Verkäufer zur Verwendung bei der Produktion der Waren entwickelt, das alleinige Eigentum des Verkäufers und unterliegen den hier festgelegten Geheimhaltungsklauseln. Stellt der Verkäufer dem Käufer technische Daten zur Verfügung, die im Rahmen eines Vertrages mit der US-Regierung zur Anwendung kommen, so hat der Käufer diese technischen Daten mit folgendem Vermerk zu versehen: Die hierin enthaltenen technischen Daten sind Eigentum der Firma Smalley Steel Ring Co. und dürfen ohne ihre vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet, bekanntgegeben, vervielfältigt, geändert oder veröffentlicht werden. Die Lizenzrechte der US-Regierung beschränken sich auf die in den Richtlinien DFARS 252.7015(b) stipulierten obligatorischen Rechte bzw. auf die im kommerziellen Lizenzvertrag von Smalley angeführten Rechte. 16. GEHEIMHALTUNG; KEINE LIZENZ – Der Käufer darf die (nachstehend definierten) vertraulichen Informationen des Verkäufers nicht verwenden, bekanntgeben, verkaufen, lizenzieren, veröffentlichen, vervielfältigen oder anderweitig zur Verfügung stellen; ferner muss der Käufer angemessene Anstrengungen unternehmen, um die vertraulichen Informationen des Verkäufers mindestens ebenso wirksam zu sichern und zu schützen wie seine eigenen vertraulichen Informationen und Eigentumsrechte. „Vertrauliche Informationen“ sind vom Käufer bzw. vom Verkäufer genutzte Informationen, von denen Personen, die nicht zu den Mitarbeitern des Käufers bzw. des Verkäufers zählen, keine Kenntnis haben und die das Eigentum des Verkäufers sind. Der Käufer erklärt und bestätigt, dass die Bekanntgabe vertraulicher Informationen des Verkäufers dem Verkäufer schaden würde. Ferner bestätigt der Käufer, dass ihm im Zuge dieses Auftrags oder durch die Bekanntgabe vertraulicher Informationen oder geschützter Informationen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Lizenz im Zusammenhang mit Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder Know-how („Know-how“) des Verkäufers gewährt wird. Der Verkäufer behält alle ihm zustehenden Eigentumsrechte an diesem Know-how, das er vor Inkrafttreten dieses Auftrags besaß, sowie die Eigentumsrechte an neuem Know-how, das er während der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Auftrags erlangt, vorbehaltlich etwaiger auferlegter Beschränkungen durch die Federal Acquisition Regulation („FAR“) (48 C.F.R. Parts 1-52) oder durch die anwendbaren Bestimmungen eines übergeordneten Hauptvertrags mit einem Exekutivorgan der US-Regierung. Vorbehaltlich etwaiger Eigentumsrechte des Käufers an bereits bestehendem oder entwickeltem Know-how hat der Verkäufer Anspruch auf eine unbefristete, voll bezahlte bzw. kostenlose Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Ausschöpfung des ihm zugänglich gemachten Know-hows des Käufers zum Zwecke der Erfüllung seiner sich aus diesem Auftrag ergebenden Verpflichtungen. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer im Falle eines Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsklausel berechtigt ist, eine Verfügung ohne Kaution aber mit Abmahnung gegen den Käufer zu erwirken, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihm laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, und dass er Anspruch auf alle Prozesskosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, im Zusammenhang mit der Durchsetzung der unter Punkt 16 genannten Bestimmungen hat. 17. VERJÄHRUNG – Klagen oder Verfahren gegen den Verkäufer, die sich in irgendeiner Weise durch diese Geschäftsbedingungen, diesen Auftrag oder die Waren ergeben, sind spätestens ein (1) Jahr nach Eintritt des Klagegrundes einzuleiten. 18. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE – Der Käufer hat den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, wenn der Bedarf des Käufers an Waren des Verkäufers aus einem Hauptvertrag oder einem Untervertrag mit der US-Regierung resultiert. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer eine vollständige Liste aller FAR-Klauseln bzw. aller FAR-Ergänzungen der betroffenen Agenturen zu unterbreiten, die als vom Hauptvertrag „abgeleitet“ gelten und als Verweis in diesen Auftrag aufgenommen werden. Diese Klauseln finden auf den Verkäufer insofern Anwendung, dass sie dessen Stellung als Unterauftragnehmer des Hauptvertrags des Käufers widerspiegeln; ferner gelten diese Klauseln als Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, soweit dies nach geltendem Recht vorgeschrieben ist. Macht jedoch eine „Streitigkeitsklausel“ des Vertrags die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien erforderlich, so gelten für die Beilegung von Streitigkeiten die Bestimmungen dieses Auftrags und nicht die des Hauptvertrags. Sofern die vom Käufer vorgelegte(n) besondere(n) FAR-Klausel(n) nicht per Gesetz, Satzung oder Verordnung zwingend vorgeschrieben ist/sind, haben im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Auftrags und den betreffenden Klauseln die Bestimmungen des vorliegenden Auftrags Vorrang. 19. AUSFUHREN – Warenverkauf, Lieferung und Weitergabe von technischen Daten, sowohl im In- als auch Ausland, die der Verkäufer, seine Abteilungen und Tochtergesellschaften tätigen, erfolgen gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften der USA, ein- aber nicht ausschließlich der Export Administration Regulations (EAR), International Traffic in Arms Regulations (ITAR), Iranian Transaction Regulations (ITR) und des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) sowie unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen Kontrollen bzw. Änderungen. Mit Erteilung dieses Auftrags bzw. der Annahme der Waren bestätigt der Käufer, dass er kein Bewohner (oder Staatsangehöriger) eines Landes ist, das von Embargos oder Sanktionen der USA oder UNO betroffen ist, nicht auf einer der folgenden Listen steht: United States Department of Commerce Denied Persons, Entity List, United States Department of State Debarred Parties oder United States Department of the Treasury’s Specially Designated Nationals, und dass er weder direkt noch indirekt an der Finanzierung, Begehung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder an der Entwicklung oder Herstellung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder an Raketenprogrammen im Sinne der Export Administration Regulations EAR beteiligt ist. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Anfrage alle Informationen über den genauen Transportweg der zu exportierenden Waren und deren Verwendungszweck zur Verfügung zu stellen. Transport und Verwendung der Waren haben gemäß den Gesetzen und Vorschriften der USA bzw. des Landes, in dem sie verwendet werden, zu erfolgen. 20. HÖHERE GEWALT – Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung dieses Auftrags wie z.B. für nicht erfolgte Warenlieferungen, die sich ganz oder teilweise der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers entziehen und u.a. verursacht werden durch Fertigungspläne der Lieferanten des Verkäufers, Materialengpässe, Streiks und Ausfälle, Naturereignisse, Brand, Überschwemmung, Schlechtwetter, Terroranschläge oder Transportprobleme. 21. STORNIERUNG – Soweit nicht unter Punkt 21 angeführt, kann dieser Auftrag nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer storniert oder geändert werden. Beharrt der Käufer auf Stornierung oder Unterbrechung von Herstellung oder Versand bzw. versäumt er, die benötigten Spezifikationen einzureichen, kann der Verkäufer dies als Vertragsverletzung durch den Käufer ansehen und alle nicht ausgelieferten Restmengen stornieren, unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechtsmittel. 22. GESAMTER VERTRAG – Diese Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den anderen Dokumenten, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird und die diesen Auftrag darstellen, den gesamten Vertrag, der den Verkauf und die Lieferung der Waren durch den Verkäufer an den Käufer regelt. Für den Verkäufer sind keine weiteren Bedingungen, Konditionen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, bindend, ausgenommen solche, die parallel zu diesem Vertrag oder nachträglich schriftlich festgelegt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet werden. 23. KEIN VERZICHT – Kein handlungs- oder anderweitig bedingter einmaliger oder wiederholter Verzicht des Verkäufers auf eine Klausel, Bestimmung, Zusage oder Auflage dieser Geschäftsbedingungen kann als weiterer oder andauernder Verzicht auf besagte Klausel, Bestimmung, Zusage oder Auflage bzw. als Verzicht auf sonstige Klauseln, Bestimmungen, Zusagen oder Auflagen dieser Geschäftsbedingungen angesehen oder ausgelegt werden. 24. RECHTSNACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER – Jegliche Rechte, Pflichten, Vereinbarungen und Verpflichtungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer und den Käufer sowie deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommen diesen zugute. 25. GELTENDES RECHT; UN-KAUFRECHT; GERICHTSBARKEIT – Dieser im US-Bundesstaat Illinois erteilte Auftrag sowie alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus dem Gegenstand dieses Auftrags oder den damit verbundenen Geschäften ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Illinois und der USA und werden ohne Rücksicht auf etwaige Kollisionsnormen nach diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt. Ausgenommen hiervon sind aufgrund der für das öffentliche Beschaffungswesen der Bundesregierung geltenden Vorschriften in diesen Geschäftsbedingungen aufgenommene Bestimmungen, die gemäß dem US-Bundesrecht für öffentliche Aufträge auszulegen sind, wie dies von rechtsprechenden Bundesorganen, Berufungsausschüssen für Verträge und gerichtsähnlichen Einrichtungen der US-Regierung formuliert und angewendet wird. Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer werden nicht durch die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt. Etwaige Klagen und Verfahren im Zusammenhang mit diesem Auftrag oder den Waren können vor den einzelstaatlichen Gerichten oder dem Bundesgericht in Chicago, Cook County, Illinois, eingereicht werden. DER KÄUFER ERKLÄRT SICH HIERMIT MIT DER PERSÖNLICHEN GERICHTSBARKEIT UND DEM GERICHTSSTAND DER EINZELSTAATLICHEN GERICHTE UND DES BUNDESGERICHTS IN CHICAGO, COOK COUNTY, ILLINOIS, EINVERSTANDEN TCS-06. Die Geschäftsbedingungen in der jeweils jüngsten Fassung finden Sie auf unserer Website: smalley.com/terms-and-conditions